AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermieterin: Anita Schmidt, Oberzaubach 4, 95346 Stadtsteinach, Deutschland

1. Anreise / Abreise

Die Anreise ist am vereinbarten Anreisetag zwischen 15 Uhr und 22 Uhr möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis 12 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als einer Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere Vereinbarungen sind möglich. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt kann die Vermieterin frei über die Unterkunft verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang des Mietbetrags auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Der Mietbetrag ist innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Pkw-Stellplätze, Abfall, Energiekosten etc. werden nicht erhoben.

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Für Buchungen, die mindestens 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts storniert werden, erhalten Sie eine vollständige Erstattung. Wird eine Buchung mindestens 30 Tage vor Beginn der Anreise storniert, erstatten wir 50 % des Mietpreises. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

4. Endreinigungskosten

Für die Endreinigung fallen einmalige Kosten an, die je nach gebuchter Unterkunft wie folgt berechnet werden:

  • Komplettes Gästehaus: 120,00 Euro
  • Dachwohnung „Sternenhimmel“: 30,00 Euro
  • Wohneinheit „Frankenwald“: 30,00 Euro
  • Doppel- oder Einzelzimmer: 20,00 Euro pro Zimmer

Die Endreinigungskosten sind im Gesamtbetrag der Buchung enthalten und mit der finalen Abrechnung fällig. Übermäßige Verschmutzungen, die zusätzlichen Reinigungsaufwand erfordern, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Unterkunft und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Vermieterin anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Vermieterin gemeldet werden, um die Haftung des Mieters zu vermeiden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei der Vermieterin eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, und Geschirr sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Kaution

  • Höhe der Kaution: Bei Ankunft ist eine Kaution in Höhe von 250 Euro zu hinterlegen. Diese dient als Sicherheit für eventuelle Schäden, die während des Aufenthalts entstehen könnten.
  • Zahlungsmodalitäten: Die Kaution ist bei der Schlüsselübergabe in bar oder in einer anderen vereinbarten Zahlungsweise zu entrichten.
  • Rückerstattung der Kaution:
    • a. Die Kaution wird nach Beendigung des Aufenthalts vollständig zurückerstattet, sofern keine Schäden am Ferienhaus oder dessen Inventar festgestellt werden.
    • b. Eventuelle Kosten für Schäden, übermäßige Verschmutzung oder fehlende Gegenstände werden von der Kaution einbehalten. Der Restbetrag wird zurückgezahlt.
    • c. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Abreise, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, sofern eine detaillierte Schadensprüfung erforderlich ist.
  • Haftung über die Kaution hinaus: Sollte der Schaden den Betrag der hinterlegten Kaution übersteigen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Differenzbetrag vom Mieter einzufordern.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieterin ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Texte auf den Internetseiten dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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